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Gewässerordnung
Datum 12.04.2010
Autor Olaf Schulz
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Gewässerordnung für Gastangelberechtigungen
Pacht- und Hegegemeinschaft Saalfeld
Stand Januar 2010


1. Für die Angelfischerei gilt das ThürFischG und die ThürFischVO in der jeweils gültigen Fassung mit
Einschränkungen entsprechend der Gewässerordnung Saalfeld.
Angelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
2. Mit dem gültigen Erlaubnisschein darf die Saale vom Rödelsgraben (Regallager Schokoladenfabrik) bis zur Gemarkungsgrenze Rudolstadt/Schwarza (Fischstein ca.2 km unterhalb der Brücke Remschütz; bzw. 300 m über der neuen Saalebrücke) vom 01.05. bis 30.09. mit einer Spinn- oder Fliegenrute beangelt werden. Pro Angler und Angeltag darf nur eine Angelberechtigung erworben werden!!!

Die Lache im Stadtgebiet Saalfeld ist Schonstrecke.

3. Mindestmaße: Äsche 30 cm; Bachforelle 28 cm; Regenbogenforelle 28 cm; Bachsaibling 28 cm. Für alle nicht genannten Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestmaße der ThürFischVO!

4. Schonzeiten: Äsche 01.10.-31.05.; Bachforelle 01.10.-30.04.; Regenbogenforelle 01.10.-30.04.; Bachsaibling 01.10.-30.04.. Für alle nicht genannten Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten der ThürFischVO mit der Maßgabe, dass in der Zeit vom 01.10.-30.04. ein generelles Angelverbot in der Saale gilt.

5. Fangbegrenzung: Insgesamt 4 Fische pro Tag, davon jedoch höchstens 1 Äsche. ACHTUNG: Gesamtfanglimit von 55 Fischen pro Jahreskarte beachten!!!

6. Allgemeines Salmonidengewässer: Saale ab Rödelsgraben (Regallager Schokoladenfabrik) bis zur Straßenbrücke Remschütz
Flugangelstrecke: Ab Straßenbrücke Remschütz bis Gemarkungsgrenze (Pkt.2).
Nachtangeln ist in allen Strecken nicht gestattet!

7. Angeln an/in Fischtreppen ist verboten, mindestens 30m Abstand halten! Bitte Gewässerkarten auf dem Erlaubnisschein beachten, die Nichteinhaltung der Schonstrecken und Angelverbote wird mit dem sofortigen Entzug der Angelerlaubnis geahndet !!! Das Angeln von Brücken, Stegen u. a. baulichen Einrichtungen ist verboten.

8. Beim Angeln sind alle erforderlichen Unterlagen, sowie Hakenlöser und Unterfangkescher mitzuführen.

9. Die in dieser Gewässerordnung festgelegten Mindestmaße und Fangbegrenzungen sind strikt einzuhalten. Gefangene Fische sind sofort (vor dem nächsten Auswerfen) einzutragen. Die Eintragung hat grundsätzlich mit dokumentenechtem Kugelschreiber zu erfolgen!!! Nichteintrag gefangener Fische führt zum sofortigen entschädigungslosem Entzug der Angelerlaubnis!!!

10. Jeder Angler ist verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit am Fischwasser zu halten. Kontrollierenden Fischereiaufsehern und Helfern der Fischereiaufsicht sind Angeldokumente, Angelgeräte und Fang vorzuzeigen.

11. Angler sind berechtigt, sich am Wasser gegenseitig auf gültige Erlaubnisscheine zu kontrollieren. Die Angler der Pacht- und Hegegemeinschaft sind angehalten, sich gegenseitig bzw. auch die Gastangler auf gültige Erlaubnisscheine zu kontrollieren und auf die Einhaltung der Gewässerordnung zu achten!

12. Abfälle und Innereien ausgenommener Fische dürfen nicht im/am Fischwasser entsorgt werden. Ordnungsgemäße Entsorgung absichern!

13. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Erlaubnisschein entschädigungslos eingezogen werden.


Die Pacht- und Hegegemeinschaft Saalfeld dankt für Deine aktive Mitwirkung!


Auf der gezeigten Skizze ist die Angelstrecke der Pachtgemeinschaft aufgezeichnet


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